Skip to main content

Ihr Rechtsbeistand für Verwaltungsstrafrecht in Wien und Umgebung

Rechtsanwalt Dr. Dornhackl vertritt Sie bei Verwaltungsübertretungen und Verwaltungsstrafen aller Art


Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken oder Lärmbelästigung – Übertretungen dieser Art, insbesondere im Verkehrsrecht und Gewerbeordnung, sind in Österreich im Verwaltungsstrafrecht geregelt.

Bei geringfügigen Übertretungen bekommt es zu abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren (Anonymverfügung, Strafverfügung oder Organstrafverfügung).

Bei ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren wird im Gegensatz zu einem abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren ein Ermittlungsverfahren durchgeführt. Zudem ist eine Beschwerde gegen ein Straferkenntnis an das zuständige Verwaltungsgericht möglich.

Mögliche Verwaltungsstrafen sind in den meisten Fällen Geldstrafen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine primäre Freiheitsstrafe möglich, wobei diese Strafart in Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen und Strafverfügungen nicht verhängt werden dürfen. Ist die Geldstrafe uneinbringlich, so kann eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt werden.

Als Rechtsexpertin prüfe ich mit meiner Kanzlei in 1140 Wien den jeweiligen Fall und helfe ich Ihnen bei der Bekämpfung rechtswidriger Bescheide. Ich vertrete Ihre Rechte vor den Verwaltungsbehörden und, wenn nötig, auch in einem Verwaltungsstrafverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Sie haben Fragen zu Liegenschaftsverkehr? Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine Nachricht oder nutzen Sie mein Kontaktformular!