Wer eine Wohnung erwirbt, wird auch Teil einer Eigentümergemeinschaft und erhält damit einen Miteigentumsanteil an einem Gemeinschaftseigentum. Daher bedarf es hier der Definition weiterer Vertragsinhalte, etwas zu Sondernutzungsrechten wie Rasenflächen oder Parkplätzen, sowie zur Gemeinschaftsordnung (z.B. Regelungen zur Instandhaltung von Fahrstühlen), Miteigentumsanteil oder Anzahlungen, sollte die Immobilie zu dem Vertragszeitpunkt noch nicht fertiggestellt sein.
Informieren Sie sich rechtzeitig und machen Sie sich über Ihre Rechte für den Immobilienkauf/Verkauf schlau. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dornhackl in 1140 Wien bei der Abwicklung Ihres Kaufvertrages mit juristischem Fachwissen zur Seite und sorge für einen sicheren, reibungslosen Ablauf.