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Ihr Rechtsexperte für Schenkungsverträge in Wien und Umgebung

Vertrauen Sie bei der Schenkung von Haus, Wohnung oder Grundstück auf Rechtsanwalt Dr. Dornhackl


Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung schon zu Lebzeiten an Nachkommen oder Lebenspartner weitergeben? Wer sich zum Schenken des Immobilienobjekts entschließt, kann dies mit einem Schenkungsvertrag tun. Dieser dient als entsprechende Absicherung für den Schenker.

Bei einer Schenkung sind im Gegensatz zur Übergabe keine Gegenleistungen vorgesehen, jedoch ist die Zustimmung des Beschenkten erforderlich.

Inhalte eines Schenkungsvertrages für Immobilien enthalten:
  • Angaben zu Vertragsparteien
  • Verhältnis zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer
  • Beschreibung des Schenkungsgegenstandes
  • Angaben zu Belastungen (Wohnrecht, Nutzungsrecht, Mietrecht etc.)
  • Angaben zur Übergabe
  • Sicherung des Erwerbs
  • Genehmigungen
  • Gewährleistung
  • Kosten

Meine Kanzlei Dr. Dornhackl in 1140 Wien sorgt für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Schenkung. Gerne berate ich Sie als erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Liegenschafts- und Immobilienrecht in allen rechtlichen Fragen zur Übergabe und helfe Ihnen bei der vertraglichen Abwicklung Ihrer Schenkung.

Sie haben Fragen zu Schenkungsverträgen? Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine Nachricht oder nutzen Sie mein Kontaktformular!