Ihr Rechtsexperte für Schenkungsverträge in Wien und Umgebung
Vertrauen Sie bei der Schenkung von Haus, Wohnung oder Grundstück auf Rechtsanwalt Dr. Dornhackl
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung schon zu Lebzeiten an Nachkommen oder Lebenspartner weitergeben? Wer sich zum Schenken des Immobilienobjekts entschließt, kann dies mit einem Schenkungsvertrag tun. Dieser dient als entsprechende Absicherung für den Schenker.
Bei einer Schenkung sind im Gegensatz zur Übergabe keine Gegenleistungen vorgesehen, jedoch ist die Zustimmung des Beschenkten erforderlich.
Inhalte eines Schenkungsvertrages für Immobilien enthalten:
Angaben zu Vertragsparteien
Verhältnis zwischen Geschenkgeber und Geschenknehmer
Beschreibung des Schenkungsgegenstandes
Angaben zu Belastungen (Wohnrecht, Nutzungsrecht, Mietrecht etc.)
Angaben zur Übergabe
Sicherung des Erwerbs
Genehmigungen
Gewährleistung
Kosten
Meine Kanzlei Dr. Dornhackl in 1140 Wien sorgt für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Schenkung. Gerne berate ich Sie als erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Liegenschafts- und Immobilienrecht in allen rechtlichen Fragen zur Übergabe und helfe Ihnen bei der vertraglichen Abwicklung Ihrer Schenkung.