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Ihr Spezialist für Immobilien-Übergabeverträge in Wien und Umgebung

Schaffen Sie mit Rechtsanwalt Dr. Dornhackl den richtigen rechtlichen Rahmen für die Weitergabe Ihrer Immobilie


Im Unterschied zu einer Schenkung wird bei der Übergabe eines Immobilienobjektes (Haus oder Wohnung) eine Gegenleistung vereinbart. Diese kann von einem Wohnrecht bis hin zur Versorgung des Übergebers reichen. Da der Spielraum rechtlich abgesteckt werden muss, ist professioneller juristischer Rat sinnvoll. Dabei werden die Gestaltung der Gegenleistungen, die Übergabe sowie steuerliche Aspekte geregelt. Auch kann ein Übergabevertrag Erbstreitigkeiten vermeiden und dafür sorgen, dass das Vermögen im Familienbesitz bleibt.

Im Übergabevertrag können folgende Angelegenheiten berücksichtigt werden:

Wohnungsrecht

Möchte der Schenker weiterhin in der Wohnung oder dem Haus wohnen bleiben, muss das Wohnungsrecht vertraglich geregelt werden.

Fruchtgenuss

Wird die Wohnung weiterhin vermietet, kann der Schenker den Fruchtgenuss für die Mieteinnahmen vertraglich regeln lassen.

Leibrente bei Pflege

Erhält der Übergeber Pflege, kann eine monatliche Zahlung vertraglich vereinbart werden.

Veräußerungs- und Belastungsverbot

Wenn die Liegenschaft zu Lebzeiten nicht verkauft oder belastet werden soll, kann dies ebenso vertraglich festgehalten werden.

Nacherbschaft

Die Nacherbschaft kann vertraglich geregelt werden, damit die Liegenschaft in der Familie bleibt oder an eine bestimmte Person weitervererbt wird.

Vorkaufsrecht

Damit die Immobilie in der Familie bleibt, kann auch ein Vorkaufsrecht vereinbart werden. Dies kommt beispielsweise dann zum Einsatz, wenn das Vermögensstück an Familienmitgliedern (z.B. Geschwister) weitervererbt werden soll.

Widerrufsrecht

Der Geschenkgeber kann sich das Recht vorbehalten, die Immobilie zurückzunehmen, wenn er oder sie es beispielsweise dringend benötigt.

Eine fundierte Beratung durch meine Kanzlei Dr. Dornhackl hilft, spätere Probleme und Streitigkeiten zwischen Geschenknehmer und Geschenkgeber zu vermeiden und eine rasche Abwicklung der Übergabe zu gewährleisten. Auch gilt es, alle Gegenleistungen korrekt anzuführen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Durch meine jahrelange Erfahrung als Rechtsanwalt im Immobilienrecht und der Erstellung von Immobilienverträgen, sorge ich für eine rasche und korrekte Abwicklung Ihrer Übertragung.

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