Das neue Handy funktioniert nicht? Beim gerade gekauften Fernseher flimmert das Bild? Ihr neu gebautes Haus weist etliche Baumängel auf? Ist von Anfang an ein Mangel vorhanden, haben Sie einen Gewährleistungsanspruch. Das heißt, wenn das Kaufobjekt oder die Dienstleistung nicht dem vereinbarten Zustand entspricht, bestehen Sie unbedingt auf Ihr Recht!
Im Gegensatz zu einem Schadenersatz, welcher ein Verschulden voraussetzt, ist eine Gewährleistung eine verschuldensunabhängige Haftung für Sach- und Rechtsmängel, wobei der Mangel bereits bei Übergabe / Lieferzeitpunkt vorhanden sein muss. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Mängelhaftung. Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Sache oder das Werk nicht die vereinbarten Eigenschaften besitzt. Im Gegensatz zu einer Garantie, die freiwillig erfolgt, ist eine Gewährleistung ein gesetzlicher Anspruch.
Warten Sie nicht zu lange. Im Falle einer Klage muss diese innerhalb der Gewährleistungspflicht erfolgen. Bei beweglichen Dingen (z.B. Autos, Fernseher, Laptop etc.) können Sie Ihr Recht zwei Jahre ab Übergabe gerichtlich einfordern. Beim Kauf von gebrauchten Gegenständen kann die Gewährleistungsfrist auch kürzer sein. Bei unbeweglichen Dingen (wie Haus, Wohnung, Baugrund, Heizung etc.) haben Sie drei Jahre ab Übergabe Zeit. Bei der Durchsetzung der Ansprüche werden die Art des Mangels und der Wert der Sache mitberücksichtigt.
Durch meine juristische Erfahrung und mein Knowhow im Gebiet des Schadenersatzrechts helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche bzw. vertrete Sie auch bei der Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche.
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