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Unterhalt und Unterhaltszahlungen mit Dr. Dornhackl rechtlich regeln

Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Unterhaltsansprüche nach einer Scheidung


Der nacheheliche Unterhalt ist ein zentrales Thema vieler Scheidungen. Die Unterhaltszahlung ist in Österreich jedoch nicht einheitlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese bestimmen, wieviel des Einkommens ein Partner an den anderen abgeben muss.

Bei der rechtlichen Beratung in der Kanzlei Dr. Dornhackl in 1140 Wien gilt es zu klären, welche Unterhaltsansprüche einem Ehepartner gegenüber dem anderen infolge einer Scheidung zustehen, wie sich diese Ansprüche durchsetzen lassen und welche pensions- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen zu bedenken sind.

Ehegattenunterhalt in Österreich

Die Unterhaltszahlungen hängen von der Art der Scheidung (einvernehmliche Scheidung, Verschuldungsscheidung, Scheidung ohne Schuldspruch) sowie von den Kinderbetreuungspflichten oder Pflegepflichten ab sowie von der finanziellen Situation der Ehepartner ab. Es ist nicht immer einfach, eine sinnvolle Regelung zu finden, daher ist die rechtliche Beratung bei einer Rechtsanwalt sinnvoll.

Kindesunterhalt in Österreich

Beim Kindesunterhalt haben beide Elternteile gegenüber Ihren Kindern gleiche Rechten und Pflichten und müssen, ob verheiratet oder nicht, zum Unterhalt ihrer Kinder beitragen (Unterhaltspflicht).

Beim Unterhalt wird zwischen Naturalunterhalt (z.B. Unterkunft, Nahrungsmittel, Bekleidung, medizinische Betreuung, Erziehung, Ausbildung, Freizeitgestaltung und Taschengeld) sowie Geldunterhalt (Alimenten) unterschieden.

Bei im gleichen Haushalt lebenden Kindern, haben diese Anspruch auf Naturalunterhalt. Leben die Kinder nicht im gleichen Haushalt, haben die Kinder Anspruch auf Geldleistungen für die Bedürfnisdeckung der Kinder. Derjenige

Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, bezahlt in diesem Fall den Geldbetrag an denjenigen Elternteil, der die (minderjährigen) Kinder im Haushalt betreut.

Der Unterhalt ist bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zu leisten. Bei Vereinbarung über das übliche Kontaktrecht hinausgehende Betreuungstage führt dies zu einer Unterhaltsreduktion. Auch ein Eigeneinkommen des Kindes (z.B. Lehrlingsentschädigung oder laufende Tätigkeit neben dem Studium) kann die Unterhaltszahlungen reduzieren.

Gerne berate ich Sie als Expertin im Familienrecht bei allen Fragen zu Unterhalt und Unterhaltszahlungen und stehe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit juristischer Expertise zur Verfügung.

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