Im Gegensatz zum Testament ist ein Kodizill eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, sondern andere Verfügungen enthält. Seit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, welches am 1. Jänner 2017 in Kraft trat, ist der Begriff Kodizill durch „sonstige letztwillige Verfügungen“ ersetzt worden.
Die letztwillige Verfügung wird einseitig definiert und ist jederzeit widerrufbar.
Aufteilung des Verbrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse bzw. Schulden
Unterhaltsrechtliche Ansprüche
Obsorge, Unterhaltspflicht und Kontaktrecht für die gemeinsamen Kinder