Liegen bestimmte Gründe vor, besteht innerhalb von drei Jahren für alle Erben, inklusive Ersatzerben und Vorerben, die Möglichkeit, gegen ein Testament Einspruch zu erheben und das Testament anzufechten.
Mögliche Gründe für eine Testamentsanfechtung können Inhaltsirrtümer, Erbunwürdigkeit (z.B. bei Täuschung oder Mord), Drohung, unrechtsmäßige Vorteilsnahme oder fehlender Pflichtteilberücksichtigung sein.
Ich berate Sie als erfahrene Rechtsanwältin gerne zu Ihren Chancen für eine Testamentsanfechtung, stehe mit juristischer Expertise beim Erstellen Ihres letzten Wissens zur Verfügung und trage zu Ihrer Absicherung Ihr Testament in das Testamentsregister ein.