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Sonstige letztwillige Verfügungen (früher Kodizill)


Im Gegensatz zum Testament ist ein Kodizill eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, sondern andere Verfügungen enthält. Seit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, welches am 1. Jänner 2017 in Kraft trat, ist der Begriff Kodizill durch „sonstige letztwillige Verfügungen“ ersetzt worden.

Die letztwillige Verfügung wird einseitig definiert und ist jederzeit widerrufbar.

  • Aufteilung des Verbrauchsvermögens, der ehelichen Ersparnisse bzw. Schulden
  • Unterhaltsrechtliche Ansprüche
  • Obsorge, Unterhaltspflicht und Kontaktrecht für die gemeinsamen Kinder

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